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   BSG, 04.11.1981 - 2 RU 39/80   

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https://dejure.org/1981,4405
BSG, 04.11.1981 - 2 RU 39/80 (https://dejure.org/1981,4405)
BSG, Entscheidung vom 04.11.1981 - 2 RU 39/80 (https://dejure.org/1981,4405)
BSG, Entscheidung vom 04. November 1981 - 2 RU 39/80 (https://dejure.org/1981,4405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Mittelbare Unfallfolge - Feststellung weiterer Unfallfolgen - Entschädigungspflicht

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus BSG, 04.11.1981 - 2 RU 39/80
    ärztlichen nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes (BSGE 46, 283, 284).
  • BSG, 17.05.1962 - 11 RV 398/61

    Feststellung weiterer Schädigungsfolgen und Gewährung einer Rente wegen

    Auszug aus BSG, 04.11.1981 - 2 RU 39/80
    Rechts auf freie Beweiswürdigung (@ 128 Abs. 1 Satz zu sehen. Das LSG hat die Frage nach Anlaß und Zweck der Herzkatheterisierung unter Würdigung der vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen aller im Verfahren zu Wort gekommenen Ärzte entschieden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat sowohl für das Gebiet der Kriegsopferversorgung als auch für das Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung dargelegt, daß durch ärztliche Eingriffe hervorgerufene Gesundheitsstörungen mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolgen sind, wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSGE 17, 60, 61; SozEnt8ch BSG IV Q 542 a Nr. 67 = Kompass 1965, 196).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) sowohl für das Gebiet der Kriegsopferversorgung als auch für das Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung entschieden, daß durch - zur Feststellung oder Behandlung von Unfallfolgen durchgeführte - ärztliche Eingriffe hervorgerufene Gesundheitsstörungen mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolgen sein können, auch wenn es sich dabei um Folgen ärztlicher Kunstfehler handelt (vgl BSGE 17, 60, 62; 46, 283, 284; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

    Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge hat es nur dann für gegeben erachtet, wenn den Ärzten "bei" der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist (BSGE 17, 60, 62), wenn die Gesundheitsstörung durch einen Kunstfehler "bei" der Behandlung eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist (BSGE 46, 283, 284) oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

  • LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Mittelbare Unfallfolgen sind solche, die bei der Erkennung oder Behandlung von Folgen des Versicherungsfalls eingetreten sind (BSG, Urteil vom 4. November 1981, Az.: 2 RU 39/80, SozR 2200 § 548 Nr. 59).

    Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge hat es dann angenommen, wenn den Ärzten bei der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist (BSGE 17, 60, 62), wenn die Gesundheitsstörungen durch einen Behandlungsfehler "bei" der Behandlung eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist ( BSGE 46, 283, 284) oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 34/92

    Gewährung von Verletztenrente infolge eines erlittenen Arbeitsunfalls -

    Von diesen Grundsätzen ausgehend hat das Bundessozialgericht (BSG) sowohl für das Gebiet der Kriegsopferversorgung als auch für das Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung entschieden, daß durch ärztliche Eingriffe hervorgerufene Gesundheitsstörungen mittelbare Schädigungs- und Unfallfolgen sein können (vgl BSGE 17, 60, 62; 46, 283, 284; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13).

    Eine mittelbare Unfallfolge hat es für gegeben erachtet, wenn der Eingriff dazu gedient hat, Art, Umfang und Ausmaß von Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

  • LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99

    Wegeunfall - Unterbrechung der haftungsausfüllende Kausalität - selbstgeschaffene

    An der wesentlichen sachlichen und kausalen Verknüpfung zwischen dem Wegeunfall und dem Zweck des zum Tode führenden ärztlichen Eingriffs vom 17. Mai 1992 änderte sich selbst dann nichts, wenn entgegen der Beurteilung der Ärzte der Endo-Klinik H und im Übrigen auch der Ärzte der Universitätsklinik B laut telefonischer Mitteilung an die Beklagte vom 27. Januar 1995 sowie des Sachverständigen Prof. Dr. von B eine Indikation zur Operation nicht bestanden hätte oder jedenfalls eine andere, weniger blutreiche Operation hätte durchgeführt werden können oder müssen, wie lediglich Prof. Dr. G in seinem Gutachten vom 30. Juli 1997 meinte (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 5. August 1993 -- 2 RU 34/92 --; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13 und SozR 2200 § 548 Nr. 59).
  • LSG Bayern, 26.07.2011 - L 3 U 81/11

    Eine Sprunggelenksfraktur mit leicht bis mittelgradiger Einschränkung der

    Eine abweichende Einschätzung des MdE-Grades um 5. v.H. ist so geringgradig, dass sie noch innerhalb der allen ärztlichen Schätzung eigenen Schwankungsbreite liegt (BSG, Urteil vom 02.03.1971, 2 RU 39/80, BSGE 32, 245).
  • LSG Bayern, 29.03.2001 - L 3 U 3/01

    Entschädigung in Form von Verletztenrente

    Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge hat es nur dann für gegeben erachtet, wenn den Ärzten bei der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist (BSGE 17, 60, 62), wenn die Gesundheitsstörung durch einen Kunstfehler bei der Behandlung eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist (BSGE 46, 283, 284) oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2007 - L 5 V 3/05

    Neufeststellung eines Versorgungsanspruchs nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Zwar sind die gesundheitlichen Folgen einer medizinischen Untersuchung auch dann als Schädigungsfolgen anzuerkennen, wenn die medizinische Untersuchung dazu gedient, das Ausmaß der anerkannten Schädigungsfolgen zu bestimmen und ihre Auswirkung gegenüber anderen Krankheitsfaktoren abzugrenzen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 1962 - 11 RV 398/61, BSGE 17, 60, 61), selbst wenn im Ergebnis weitere Schädigungsfolgen nicht festgestellt werden können (BSG, Urteile vom 4. November 1981 und 5. August 1993 - 2 RU 39/80 [SozR 2200 § 548 Nr. 59] und 2 RU 34/92 [Soziale Sicherheit 1995, 35]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2001 - L 6 VS 8/00
    Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge hat es dann angenommen, wenn den Ärzten "bei" der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist (BSGE 17, 60, 62), wenn die Gesundheitsstörungen durch einen Behandlungsfehler "bei" der Behandlung eines Arbeitsunfalles aufgetreten ist (BSGE 46, 283, 284) oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).
  • SG Darmstadt, 07.10.2010 - S 12 U 86/08
    Mittelbare Unfallfolgen sind solche, die bei der Erkennung oder Behandlung von Folgen des Versicherungsfalls eingetreten sind (vgl. schon BSG, Urteil vom 4. November 1981, Az.: 2 RU 39/80, SozR 2200 § 548 Nr. 59).
  • LSG Niedersachsen, 25.06.2001 - L 6 U 258/99
    Diese Behandlung fällt als (mittelbare) Unfallfolge in den Zuständigkeitsbereich der Beklagten (vgl. BSG, Urteile vom 27. Juni 1978 - 2 RU 20/78 = BSGE 46, 283, 284 und 4. November 1981 - 2 RU 39/80 = SozR 2200 § 548 Nr. 59, S. 161).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - L 3 U 5/12
  • LSG Niedersachsen, 07.06.2001 - L 6 U 379/00
  • LSG Berlin, 26.09.2000 - L 2 U 112/99
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 6 U 381/03
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.06.1999 - L 5 U 68/98

    Radiokarpalarthrose rechts nicht Folge eines Arbeitsunfalles - Heilbehandlung -

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